Übung-und Einsatzdienst mit JF-Mitgliedern !?
Merkblatt der Jugendfeuerwehr NRW
Mit dem BHKG besteht die Möglichkeit, auch JF-Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr am Übungs- und Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr teilnehmen zu lassen. Gemeinsam mit der Unfallkasse NRW
hat die Jugendfeuerwehr NRW ein Merkblatt hierzu verfasst.