Förderung von Fahrsicherheitstrainings

Information der UK NRW zur Förderung von Fahrsicherheitstrainings

 

Es werden pro Jahr insgesamt 40 praktische Fahrsicherheitstrainings (Großfahrzeuge) für Versicherte der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für Großfahrzeuge der Feuerwehren bezuschusst. Versicherte der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Angestellte der Berufsfeuerwehren bzw. hauptamtlichen Feuer- und Rettungswachen. Die Beamten der Feuerwehren können leider bei der Zuschussregelung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen nicht berücksichtigt werden. Pro Training werden aus methodisch-didaktischen Gründen jeweils nur 12 Personen zugelassen, da nur so die angestrebte Verhaltensänderung als Einsatzfahrer angeregt werden kann. Es müssen mindestens 4 Personen am Training teilnehmen.

Förderung von praktischen Fahrsicherheitstrainings

Es werden ausschließlich Anbieter/Trainings für Großfahrzeuge gefördert, die aus Gründen der Qualitätssicherung vom DVR als Moderatoren ausgebildet wurden!

Die Förderung erfolgt in Höhe von 500 € pro Stadt/Gemeinde pro Jahr als Zuschuss zu den Gesamtkosten des jeweiligen Trainingsanbieters.

Der Restbetrag für das Training muss von der Stadt oder Gemeinde anderweitig aufgebracht werden. Ein Anspruch auf eine generelle und vollständige Förderung durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Fahrsicherheitstrainings je nach Anbieter unterschiedlich sein können.

Fahrt- und Verpflegungskosten bei den Trainings werden von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen nicht übernommen.

Wenn Interesse an einem Fahrsicherheitstraining besteht, sollte der Leiter der Feuerwehr zunächst schriftlich, vormittags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr telefonisch oder per Email bei Frau Baumkötter einen Gutschein (Formular) anfordern:

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Frau Manuela Baumkötter
Telefon: 0251 210 22 48
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Frau Baumkötter sendet dem Wehrführer dann einen Gutschein mit der Bitte, diesen komplett und in Druckschrift ausgefüllt im Original an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zurück zu senden. Der Gutschein muss innerhalb von 4 Wochen an Frau Baumkötter zurückgesandt werden, danach verliert der nummerierte Gutschein seine Gültigkeit! Nachdem der Gutschein von Frau Baumkötter überprüft, freigegeben und an Sie zurückgesandt wurde, kann er vom Wehrführer innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist verliert der Gutschein seine Gültigkeit (es zählt das Freigabedatum durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen). Unter dem Punkt „Bankverbindung“ ist die Bankverbindung des durchführenden Anbieters/Moderators in Druckschrift einzutragen. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen weist auf die Anforderungen an die Anbieter der Fahrsicherheitstrainings hin (siehe Merkblatt). Durch Nichtbeachtung der Anmeldemodalitäten entstehende Kosten für die Versicherten können von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen nicht übernommen werden. Aus Sicherheitsgründen können nur Fahrsicherheitstrainings gefördert werden, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. 

Wichtige Hinweise: Eine Reservierung von Sicherheitstrainings durch die Feuerwehren bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist nicht möglich! Von diesen Anmeldungsmodalitäten abweichende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt! Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen behält sich eine Überprüfung der Trainingsinhalte und des Teilnehmerkreises vor.


Hier können Sie das Info-Blatt Fahrsicherheitstraining (PDF) downloaden.

Quelle : Unfallkasse NRW

 

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