NRW bekommt neues Brand-und Katastrophenschutzrecht

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 Gesetzesentwurf der Landesregierung veröffentlicht

Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen,

das drei Schwerpunkte beinhaltet: die Stärkung der zentralen Rolle des
Ehrenamtes der Feuerwehr, die Aufwertung des Katastrophenschutzes und die
Anpassung der Regelungen zum Brandschutz. Die Landesregierung hat in ihrer
Kabinettsitzung den entsprechenden Gesetzentwurf über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf den Weg gebracht, der das
bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG) ablöst. „Der
Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat sich bewährt und ist leistungsfähig
und das soll auch so bleiben“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in
Düsseldorf. Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände,
Hilfsorganisationen, und Gewerkschaften wurden bei dem Gesetzentwurf beteiligt.
Sie erhalten jetzt erneut Gelegenheit, sich im Rahmen der Verbändeanhörung
dazu zu äußern. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Landtag
eingebracht.

Betonung und Stärkung des Ehrenamtes
In NRW gibt es mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige
Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten
Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum
ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. „Das
Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung. Die ehrenamtlichen
Helfer sind die tragenden Säulen des Brand- und Katastrophenschutzes in NRW.
Bei der Arbeit der Feuerwehr sind sie unverzichtbare Leistungsträger. Deshalb
wollen wir die Attraktivität des Ehrenamtes weiter stärken“, sagte der
Innenminister.
Das neue Feuerschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden, eine
Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren
einzurichten. Sie können dort spielerisch Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten
im Brandfall erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr
begeistert werden. „Neben den Löschzwergen wollen wir Menschen aller
Altersklassen für die Feuerwehr gewinnen“, hob der Minister hervor. 
Aufwertung des Katastrophenschutzes
Der BHKG-Entwurf wird auch der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes
gerecht. Die bereits in der Praxis erprobten Elemente des Katastrophenschutzes
werden angepasst und gesetzlich verankert. Dies gilt insbesondere für die in
den vergangenen Jahren entwickelten Landeskonzepte der gegenseitigen
landesweiten Hilfe. Sie haben sich zum Beispiel beim Pfingstunwetter „Ela“
bewährt. Außerdem wird die gegenseitige Hilfe mit anderen Bundesländern und
dem benachbarten Ausland erstmals gesetzlich verankert. 
Anpassung der Regelungen zum Brandschutz
Im Bereich des Brandschutzes werden insbesondere die Regelungen zur Organisation
der Feuerwehren angepasst. Hierdurch soll ein gleichberechtigtes Zusammenwirken
von ehren- und hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr gefördert werden. Neben
der bestehenden Verpflichtung für kreisfreie Städte eine Berufsfeuerwehr
einzurichten, gibt es diese Möglichkeit zukünftig nur noch auf freiwilliger
Basis für große kreisangehörige Gemeinden. Den Kreisen wird die Option
eröffnet, den Kreisbrandmeister nicht wie bisher im Ehrenamt, sondern auch
hauptberuflich zu beschäftigen. 
Den Gesetzentwurf der Landesregierung über das Gesetz zum Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz finden Sie im Internet unter:
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz.html

Quelle : Pressemitteilung MIK NRW

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