BHKG Gesetzentwurf wird in den Landtag eingebracht
NRW bringt modernes Brand-und Katastrophenschutzrecht auf den Weg
01.04.2015 - NRW bringt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht auf den Weg - Innenminister Jäger: "Feuerwehr und Katastrophenschutz in NRW sollen leistungsfähig bleiben"
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Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen.
Es hat drei Schwerpunkte: die zentrale Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr wird
gestärkt, der Katastrophenschutz wird aufgewertet und die Regelungen zum
Brandschutz werden angepasst. Der Gesetzesentwurf wurde durch Abfrage der
Kabinettmitglieder beschlossen, nachdem die Kabinettsitzung am Dienstag, 24.
März 2015, wegen der Flugzeugkatastrophe abgesagt worden war. Er löst das
bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG) ab. „Der
Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat sich bewährt und ist leistungsfähig
und das soll auch so bleiben“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in
Düsseldorf.
Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände, Hilfsorganisationen,
Verbände aus dem Bereich des Gesundheitswesens und Gewerkschaften hatten in
einer Verbändeanhörung Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Sie haben die vorgesehenen Anpassungen und Neuerungen sowie die strukturelle
Neuausrichtung des Gesetzes bestätigt. Zudem haben sie die vorgesehenen
Regelungen um ihre aus der praktischen Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen
präzisiert und ergänzt. Jetzt wird der Gesetzentwurf in den Landtag
eingebracht.
Betonung und Stärkung des Ehrenamtes
In NRW gibt es mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige
Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten
Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum
ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. „Das
Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung. Die ehrenamtlichen
Helfer sind die tragenden Säulen des Brand- und Katastrophenschutzes in NRW.
Bei der Arbeit der Feuerwehr sind sie unverzichtbare Leistungsträger. Deshalb
wollen wir die Attraktivität des Ehrenamtes weiter stärken“, sagte der
Innenminister.
Das neue Brandschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden zum Beispiel,
eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren
einzurichten. Sie können dort spielerisch Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten
im Brandfall erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr
begeistert werden. „Neben den Löschzwergen wollen wir Menschen aller
Altersklassen für die Feuerwehr gewinnen“, hob der Minister hervor.
Aufwertung des Katastrophenschutzes
Der BHKG-Entwurf wird auch der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes
gerecht. Die bereits in der Praxis erprobten Elemente des Katastrophenschutzes
werden angepasst und gesetzlich verankert. Dies gilt insbesondere für die in
den vergangenen Jahren entwickelten Landeskonzepte der gegenseitigen
landesweiten Hilfe. Sie haben sich zum Beispiel beim Pfingstunwetter „Ela“
bewährt. Außerdem wird die gegenseitige Hilfe mit anderen Bundesländern und
im benachbarten Ausland erstmals gesetzlich verankert.
Anpassung der Regelungen zum Brandschutz
Im Bereich des Brandschutzes werden insbesondere die Regelungen zur Organisation
der Feuerwehren angepasst. Hierdurch soll ein gleichberechtigtes Zusammenwirken
von ehren- und hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr gefördert werden. Neben
der bestehenden Verpflichtung für kreisfreie Städte eine Berufsfeuerwehr
einzurichten, gibt es diese Möglichkeit zukünftig nur noch auf freiwilliger
Basis für große kreisangehörige Gemeinden. Den Kreisen wird die Option
eröffnet, den Kreisbrandmeister nicht wie bisher im Ehrenamt, sondern auch
hauptberuflich zu beschäftigen.
Quelle: Ministerium für Inneres NRW