Versicherungsschutz für Feuerwehren und ihre Mitglieder

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 Neues Merkblatt des VdF NRW

   Ab 01.01.2013 sind über den GVV alle Feuerwehrverbände, Feuerwehrvereine und Feuerwehr-Fördervereine in NRW haftpflichtversichert inkl. Veranstalterhaftpflicht. Voraussetzung ist, dass die zugehörige Kommune (Stadt, Gemeinde oder Kreis) bei einer Kommunalversicherung haftpflichtversichert ist (GVV Köln, KSA Bochum oder KSA Hannover). Uns sind jedoch bisher keine Stadt oder Gemeinde und auch kein Kreis in NRW bekannt, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Details sind dem anliegenden Merkblatt zu entnehmen.

Ebenso hat der VdF NRW – beginnend ab 31.12.2012 – für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen in NRW eine feuerwehrdienstliche Rechtsschutzversicherung über die Westfälische Provinzial Versicherung AG abgeschlossen, die u. a. Strafrechtsschutz (vor allem für Einsatzleiter wichtig!) und auch Sozialgerichts-Rechtsschutz (z. B. bei Notwendigkeit einer Klage gegen Unfallversicherungsträger) bietet. Diese Rechtsschutzversicherung wirkt subsidiär; das heißt, sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn keine anderweitige Rechtsschutzversicherung besteht.  Auch hierzu sind Details in dem anliegenden Merkblatt enthalten.

Download Merkblatt 

 

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