Führerschein Ausnahme für Feuerwehr
Altersausnahme für Feuerwehrmitglieder
Führerschein: Alters-Ausnahme für Feuerwehren
Bundesrat beschließt: Einsatz- und Übungsfahrten mit Klasse C ab 18 Jahren
Berlin – Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein
der Klasse C erwerben – dies hat der Deutsche Bundesrat in seiner jüngsten
Sitzung beschlossen. Somit sind sie von der angehobenen Altersgrenze für den
Führerschein der Klassen C (Altersgrenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) ausgenommen.
Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren, der
Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen
Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten
und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten.
„Dies ist ein weiterer zukunftssichernder Erfolg für das Ehrenamt!“, freut sich
Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), über
den Bundesratsbeschluss. Der Fachverband der 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen
in Deutschland hatte sich gemeinsam mit den Landesfeuerwehrverbänden
beharrlich für die Herabsetzung des Mindestalters eingesetzt. „Wenn
die Sonderregelung, die durch die 3. Europäische Führerscheinrichtlinie für Einheiten
des Katastrophenschutzes angeboten wird, nicht genutzt worden wäre,
hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Maschinisten bei
den Feuerwehren haben können – und zwar gleichermaßen bei Berufs- wie bei
Freiwilligen Feuerwehren“, erläutert Kröger.
Sowohl beim ehren- als auch beim hauptamtlichen Engagement ist eine frühe
Aufnahme der Fahrausbildung geboten. Die Grundausbildung in der Feuerwehr
fällt für die meisten Anwärterinnen und Anwärter mit der Zeit der beruflichen Ausbildung
zusammen.
„In Verbindung mit der ärztlichen Eignungsuntersuchung, durch die oftmals
ältere Feuerwehrangehörige für Fahrtätigkeiten ausfallen, und dem Rückgang
der Anzahl der Feuerwehrangehörigen, die ihre Fahrerlaubnis im Rahmen des
Wehrdienstes absolviert haben, suchen viele Feuerwehren händeringend qualifizierte
Maschinisten – hierbei dürfen junge Feuerwehrangehörige nicht außen
vor bleiben“, resümiert der DFV-Präsident.
Die Aspekte der Verkehrssicherheit werden durch den Deutschen Feuerwehrverband
nicht verkannt: „Wir begrü.en es sehr, dass es vielerorts bereits spezialisierte
Trainingsangebote für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen gibt“, erklärt
Kröger. Fahrsicherheitstrainings in Simulatoren und auf speziellen Übungsstrecken
werden erfolgreich in eigener Regie und in enger Zusammenarbeit mit
den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in den Ländern angeboten. Ergänzende
Schulungsmaßnahmen in den Feuerwehren – etwa Einweisungs- und
Übungsfahrten und interne Prüfungen – sind inzwischen gang und gäbe.
Quelle: DFV