Höhere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer
Bundesrat beschließt Bußgeldanpassung
Berlin – „Eine Rettungsgasse ermöglicht es unseren Einsatzkräften, zügig Hilfe zu leisten. Wer sie blockiert, gefährdet unter Umständen Menschenleben!“, kommen-tiert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die heutige Entscheidung des Bundesrates.
Das Gremium hatte in der letzten Sitzung der Legislaturperiode des Bundestages dem Verordnungsentwurf der Bundesre-gierung für höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer zugestimmt (Druck-sache 556/1/17). Wer einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, muss nun mit Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommen Ge-fährdung bzw. Sachbeschädigung hinzu, steigen die Bußgelder um bis zu 120 Euro.
„Strafen alleine helfen nicht: Die Menschen müssen noch besser aufgeklärt wer-den, damit sie im Ernstfall schnell und richtig handeln und eine Rettungsgasse bilden“, bewertet Ziebs.
Er regt an, dass der Hinweis auf den Weg für Einsatzkräfte auch in Navigationsgeräten gegeben wird: „Wir haben im Bundesverkehrsministe-rium gefordert, dass eine entsprechende Meldung bei Stau eingeblendet werden soll.“
Der Bundesrat beschloss zudem neue Bestimmungen zur unerlaubten Benut-zung von Smartphones während der Fahrt: Das Verbot wird auf „sämtliche techni-schen Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik“ ausgeweitet.
„Verschiedene Untersuchungen belegen eine die Verkehrssicherheit gefährdende Ablenkungswirkung fahrfremder Tätigkeiten“, lautet es in der Begrün-dung. Auch hier wurde das Bußgeld angepasst.