Rauchwarnmelder in NRW ab 2017 Pflicht

LogoKFV Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht in NRW

 

 

Der Countdown läuft: In rund drei Monaten endet in Nordrhein-Westfalen die Übergangsfrist für die Rauchwarnmelderpflicht. Ab 1. Januar 2017 müssen auch bestehende Wohngebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung verlangt dann in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren die lebensrettenden Geräte. Weitere Melder sollten idealerweise in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer installiert werden, da hier die Brandgefahr beispielsweise durch Kerzen oder elektrische Geräte besonders groß ist. Die Rauchwarnmelderpflicht besteht für Neu- und Umbauten in Nordrhein-Westfalen bereits seit April 2013.

„Beim Einbau von Rauchwarnmeldern gilt: Je eher, desto besser, denn noch immer sterben in Deutschland pro Jahr rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen, die meisten nachts in ihren eigenen vier Wänden. Fast zwei Drittel sind Senioren. Rauchwarnmelder hätten sie warnen können“, ist Ulrich Bogdahn, Amtsleiter der Feuerwehr Essen und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW überzeugt. „Die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, dass viele Eigentümer und Vermieter leider erst das Ende der Übergangsfrist zum Anlass nehmen, sich Gedanken über die Installation zu machen. Damit setzen sie ihre Mieter oder auch die eigene Familie unnötigen Risiken aus. Wir empfehlen die Rauchmelder möglichst zeitnah zu installieren, denn zum Jahresende kann es sowohl bei den gewünschten Dienstleistern als auch Geräten zu Engpässen kommen“, meint Manfred Flore vom Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW. 

Was bei der Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen zu beachten ist, hat die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ für die Interessengruppen Mieter, Vermieter und

Wohnungseigentümer-Gemeinschaften zusammengestellt.

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/

 

6417591411 8506037597 b

Drucken E-Mail

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.